Schornsteinfeger Fristen

Wann kommt der Schornsteinfeger?

Fragen zum Thema

Sehr geehrte Kunden,

wir möchten Sie über die Schornsteinfeger Fristen informieren. Änderung der 1.BlmSchV. trat am 22.03.2010 in Kraft. Das betrifft Sie als Betreiber einer Heizungsanlage. Die 1.BlmSchV regelt die Messung und Überprüfung Ihrer Heizungsanlage durch den Schornsteinfeger.

Nachfolgend haben wir für Sie eine Übersicht zusammengestellt, aus der ersichtlich ist, wann der Schornsteinfeger Sie das nächste mal "besuchen" wird. Bei herkömmlicher Gas und Ölfeuerung wird der Schornsteinfeger Sie nach wie vor jedes Jahr besuchen. Jedoch nicht jedes Jahr eine Messung durchführen.

 

Geräteart Überprüfung der Heizungsanlage Messung der Heizungsanlage nach der BlmSchV Messung der Heizungsanlage bisher
bis 12 Jahre älter 12 Jahre
Herkömmlicher Gasheizkessel jährlich 3 Jahre
Jahre
jährlich
Raumluftunabhängiger Gasheizkessel 2 Jahre
3 Jahre 2 Jahre jährlich
Gasbrennwert
2 Jahre -
-
-
Raumluftunabhängiger Gasheizkessel mit Selbstkalibrierung 3 Jahre 5 Jahre 5 Jahre jährlich
Gasbrennwert mit Selbstkalbrierung
3 Jahre -
-
-
Herkömmlicher Ölheizkessel
jährlich
3 Jahre 2 Jahre jährlich
Herkömmlicher Ölheizkessel mit schwefelarmen Heizöl
2 Jahre 3 Jahre 2 Jahre jährlich
Ölbrennwert 2 Jahre 3 Jahre
(nur Ruß & CO)
2 Jahre
(nur Ruß & CO)
jährlich
(nur Ruß)
Raumluftunabhängiger Ölheizkessel mit schwefelarmen Heizöl und Selbstkalbrierung 3 Jahre 5 Jahre 5 Jahre jährlich
Ölbrennwert mit schwefelarmen Heizöl und Selbstkalbrierung 3 Jahre 5 Jahre Jahre
(nur Ruß und CO)
5 Jahre Jahre
(nur Ruß und CO)
jährlich
(nur Ruß)

  • Biomassekessel: ab 4 kW bis 31.12.2011 Kontrolle de Anforderungen durch den Schornsteinfeger danach alle 2 Jahre Messung
  • Kaminöfen: Typprüfung durch den Hersteller erforderlich oder Messung durch den Schornsteinfeger ob die geforderten Werte eingehalten werden

Bei Fragen nehmen Sie Kontakt zu uns auf oder vereinbaren einen unverbindlichen Termin.

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