Wann kommt der Schornsteinfeger?
wir möchten Sie über die Schornsteinfeger Fristen informieren. Änderung der 1.BlmSchV. trat am 22.03.2010 in Kraft. Das betrifft Sie als Betreiber einer Heizungsanlage. Die 1.BlmSchV regelt die Messung und Überprüfung Ihrer Heizungsanlage durch den Schornsteinfeger.
Nachfolgend haben wir für Sie eine Übersicht zusammengestellt, aus der ersichtlich ist, wann der Schornsteinfeger Sie das nächste mal "besuchen" wird. Bei herkömmlicher Gas und Ölfeuerung wird der Schornsteinfeger Sie nach wie vor jedes Jahr besuchen. Jedoch nicht jedes Jahr eine Messung durchführen.
Geräteart | Überprüfung der Heizungsanlage | Messung der Heizungsanlage nach der BlmSchV | Messung der Heizungsanlage bisher | |
bis 12 Jahre | älter 12 Jahre | |||
Herkömmlicher Gasheizkessel | jährlich | 3 Jahre |
Jahre |
jährlich |
Raumluftunabhängiger Gasheizkessel | 2 Jahre |
3 Jahre | 2 Jahre | jährlich |
Gasbrennwert | 2 Jahre | - |
- |
- |
Raumluftunabhängiger Gasheizkessel mit Selbstkalibrierung | 3 Jahre | 5 Jahre | 5 Jahre | jährlich |
Gasbrennwert mit Selbstkalbrierung |
3 Jahre | - |
- |
- |
Herkömmlicher Ölheizkessel |
jährlich |
3 Jahre | 2 Jahre | jährlich |
Herkömmlicher Ölheizkessel mit schwefelarmen Heizöl |
2 Jahre | 3 Jahre | 2 Jahre | jährlich |
Ölbrennwert | 2 Jahre | 3 Jahre (nur Ruß & CO) |
2 Jahre (nur Ruß & CO) |
jährlich (nur Ruß) |
Raumluftunabhängiger Ölheizkessel mit schwefelarmen Heizöl und Selbstkalbrierung | 3 Jahre | 5 Jahre | 5 Jahre | jährlich |
Ölbrennwert mit schwefelarmen Heizöl und Selbstkalbrierung | 3 Jahre | 5 Jahre Jahre (nur Ruß und CO) |
5 Jahre Jahre (nur Ruß und CO) |
jährlich (nur Ruß) |
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